
Stütze und Kraft an Ihrer Seite
Pflegeberatung
Daniela Honsberg
Ich stelle mich als Unterstützung an Ihrer Seite, um seelischen und körperlichen Belastungen entgegenzuwirken. Egal ob jung oder Alt bei mir sind alle herzlich Willkommen. Sie brauchen einen Pflegegrad oder haben bereits einen erhalten? Alles in Allem eine neue und unsichere Situation in der ich Sie mit meiner Professionalität begleiten kann.
Plötzlich Pflegefall
In meiner Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger sämtliches Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten wie Entlastungs-, Hilfsangebote sowie Sozialleistungen, die Ihnen zustehen. Dabei schätzte ich als zertifizierter Pflegeberater Ihre individuelle Situation ein .
Leistungen der Pflegeberatung
Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger
Sie oder Ihr Angehöriger haben einen Pflegegrad erhalten? Und Sie übernehmen die Pflege bei sich zu Hause?
Dann denken Sie an Ihren Pflichtberatungseinsatz!
Pflegegrad 2+3 halbjährlich
(1. Beratung im Zeitraum 01.01. – 30.06. //
2. Beratung 01.07. – 31.12.)
Pflegegrad 4+5 vierteljährlich
(01.01.-31.03//01.04-30.06//01.07 30.09//01.10.-31.12.)
Überleitungspflege
Beratung vor Entlassung aus dem Krankenhaus oder Kurzzeitpflege
Die Überleitungspflege ist ein Verfahren, das die organisatorischen und strukturellen Maßnahmen der Pflegeüberleitung definiert und damit den Übergang von einem Krankenhaus in eine weitere pflegerische Versorgung – stationär oder ambulant – erleichtern soll.
- Kann der Pflegebedürftige zu Hause gut versorgt werden?
- Sind alle Hilfsmittel vor Ort bei Entlassung?
- Ist die Versorgung gesichert?
- Brauchen Angehörige zu Hause noch eine indviduelle Schulung und Beratung?
Informationen/Veranstaltungen/Treff
Zeitnah wird ein Gesprächskreis für pflegende Angehörige ins Leben gerufen! Dieser soll zum Austausch z.B.
- Probleme im Pflegealltag
- Umgang mit Demenz
Plötzlich Pflegefall – Durch den Dschungel der Pflegeversicherung!
Pflegekurse/Schulungen
- Demenz
- Parkinson
- Schlaganfall
Diese genannten Leistungen sind für Sie kostenlos und werden von der Pflegeversicherung übernommen!
Einige Leistungen werden leider nicht von der Pflegekasse übernommen:
z. B.
Widerspruchsverfahren
Antragstellung bis zur MDK- Begutachtung
Vermittlung einer stationären oder ambulanten Versorgung